Donnerstag, 24. Mai 2018

„Postnazi“ und „Gestapomitarbeiter“ - Hasstiraden gegen Richter und Jugendamt: 44-jähriger hetzt im Netz auf Polnisch

        so ganz Unrecht hat der Pole wohl nicht, jedoch sollte auch Er sich hier an die staatliche Ordnung halten...

                     sieh dazu hier:

die BRD und die illegale Anwendung von "Gesetzen" der Nationalsozialisten

Richter und "Rechtsanwälte" als Handlanger der Bankster, der BAR

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Hasstiraden gegen Richter und Jugendamt: 44-jähriger hetzt im Netz auf Polnisch Bad Kreuznach. In Beiträgen im Internet hetzte ein 44-jähriger Mann aus Bad Kreuznach in seiner polnischen Muttersprache gegen einen Richter am Amtsgericht Bad Kreuznach und gegen eine Mitarbeiterin des Jugendamtes. mehr...

Auszug:



Hasstiraden gegen Richter und Jugendamt: 44-jähriger hetzt im Netz auf Polnisch

zuletzt aktualisiert: vor 8 Minuten
In Beiträgen im Internet hetzte ein 44-jähriger Mann aus Bad Kreuznach in seiner polnischen Muttersprache gegen einen Richter am Amtsgericht Bad Kreuznach und gegen eine Mitarbeiterin des Jugendamtes. Das brachte ihm eine Anklage der Staatsanwaltschaft wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten ein. Anlass für die Hasstiraden des Mechanikers im Netz war ein Familiengerichtsverfahren, über dessen Ausgang der Angeklagte in Rage geriet.

Foto: rcx – Fotolia
In der Zeit von Juni bis August 2017 beschimpfte und verunglimpfte er den Richter unter anderem als „Postnazi“ und „Gestapomitarbeiter“. „Hören wir auf um unsere Kinder zu kämpfen und machen wir die Nazis selbst fertig“, postete er in diesem Beitrag noch. Im Juli bezichtigte er die Mitarbeiterin des Jugendamts in einem weiteren Beitrag der Urkundenfälschung und der Lüge. In weiteren Mitteilungen sprach von einem „deutschen Nazirecht“ und beschuldigte den Richter und die Behördenmitarbeiterin, dass sie – im Geiste Hitlers – polnische Familien zerstören wollten.
Der 44-Jährige, der als Kraftfahrer arbeitet, bestritt vor Gericht nicht, die Beiträge geschrieben zu haben. Sein Verteidiger wies daraufhin, dass die polnischen Texte nur einem kleinen Personenkreis verständlich waren. Auslöser sei gewesen, dass er sein Kind nicht sehen darf, weil dessen Mutter jeglichen Kontakt verweigere. „Deshalb ist er so aufgebracht und aus der Bahn geworfen, das ist vielleicht schon eine Erkrankung“, so der Verteidiger. Der Angeklagte sehe sich als Opfer einer Intrige, die ihm vom Umgang mit seinem Kind ausschließt. Der Zorn darüber, dass er sein Kind nicht sehen darf und nur für dessen Unterhalt zahlen soll, könnte bei seinem Mandanten schon Krankheitswert erreicht haben, führte der Rechtsanwalt an. Das Amtsgericht verurteilte den einschlägig vorbestraften 44-Jährigen wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten zu einer Geldstrafe von 1600 Euro.
Christine Jäckel

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