Montag, 23. März 2015

Achim Böhm Der Weg in die individuelle Freiheit, raus aus dem Personalstand der BRD wie folgt in mehreren Schritten gehen

                     entnommen aus Facebook, ich bat Achim Böhm Kontakt zu Janina Reinig aufzunehmen um dies bei der gemeinsamen Vorgehensweise evtl. einzuarbeiten


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  • Achim Böhm Der Weg in die individuelle Freiheit, raus aus dem Personalstand der BRD wie folgt in mehreren Schritten gehen:
    1. Patientenverfügung
    Sofern man in diesem Bereich tätig wird, empfiehlt es sich, zum eigenen Schutz eine Patientenverfügung zu machen.
    Es ist damit zu rechnen, dass Funktionsträger des BRD-Systems die Rechtswirksamkeit der nun folgenden Handlungen verhindern wollen, indem sie eine Psychiatrisierung einleiten und hierüber einen Verlust der Geschäftsfähigkeit des betreffenden Menschen bewirken.
    Die Patientenverfügung sollte unbedingt eine Aussage enthalten, wer im Falle des Verlustes der Geschäftsfähigkeit zum rechtlichen Betreuer zu bestellen ist.
    Dies ermöglicht im Extremfall, daß es sich hierbei dann um eine Vertrauensperson handelt und nicht um einen fremden Menschen, der möglicherweise Auflagen von im Hintergrund Stehenden erfüllt.
    Zur Absicherung der Patientenverfügung empfiehlt sich die Beiholung eines psychiatrischen Gutachtens, in dem die Geschäftsfähigkeit zum Zeitpunkt der Erstellung der Patientenverfügung belegt wird.
    2. Einholung des Nachweises über sämtliche gezahlten Steuern beim sog. „Finanzamt“
    Zunächst hole man sich die Nachweise über sämtliche gezahlten Steuern im BRD-System, insbesondere der zurückliegenden zehn Jahre. Dies ist bedeutsam, um die gezahlten Steuern zurückzuholen, nachdem man seinen Personalstatus verlassen hat.
    3. Ahnenforschung
    Man muss nun etwas Ahnenforschung betreiben, um nachweisen zu können, welche Staatsangehörigkeit eines welchen Bundesstaates des deutschen Reiches man hat. Hierzu holt man die Geburtsurkunden des Vaters und des Großvaters, am besten bis in die Zeit vor 1914. Gem. Rustag von 1913 wird die Staatsangehörigkeit über die väterliche Linie vererbt, sofern die Eltern und Großeltern jeweils bei der Geburt der jeweiligen Nachkommenschaft verheiratet gewesen sind. Ansonsten gilt bei Nichtverheiratetsein der Mutter bzw. der Großmutter etc. Liegen die Geburtsorte der Vorfahren außerhalb des Besetzungsgebietes bzw. östlich von Oder und Neiße, so kann man die Urkunden beim Standesamt I von Berlin anfordern. Die Zusendung von dort kann in Einzelfällen bis zu 20 Monaten in Anspruch nehmen. Zumindest erhält man jedoch einen Bescheid.
    4. Organisation des Geburtsscheins
    Wenn man die Ahnennachweise hat, gehe man als nächstes zum Standesamt des eigenen Geburtsortes. Dort hole man sich den Auszug aus dem Geburtenbuch. Die Anzeige dort lautet „Das Mädchen“ …“ oder „Der Knabe“ … mit Benennung von Vater und Mutter wurde am ……… um ………. in …………. geboren“. – weiter nichts. Dieses Dokument ähnelt der Geburtsurkunde, ist es aber nicht. Am besten, man bringt die schriftliche Fragestellung hierzu zum Standesamt mit und nehme sich Zeugen mit, da die BRD-Akteure zumeist versuchen, eine Geburtsurkunde auszustellen und nicht den Auszug aus dem Geburtenbuch.
    Mit der Geburtsurkunde wird nämlich die Existenz einer juristischen Person bescheinigt und nicht die eines Menschen!
    5. Organisation der internationalen Geburtsurkunde
    Danach lasse man sich zweit beglaubigte Exemplare der eigenen internationalen Geburtsurkunde ausstellen, man erkundige sich dort sogleich nach der Apostillierungsstelle. Dort lasse man sich eine der Urkunden apostillieren. Die andere legalisieren und fertig sind die Reisedokumente in alle Welt. Man braucht weder Pass, noch Perso.
    6. Abfassung einer Willenserklärung
    Die Willenserklärung beinhaltet drei wichtige Aspekte.
    1. Die Lebenderklärung
    2. die Erklärung zur juristischen Person
    3. die Erklärung zur echten Staatsangehörigkeit in dem betreffenden Bundesstaate des dt. Reiches und damit die Rücknahme des entgegen gesetzten Willens wie im Art. 116 II GG formuliert.
    Damit hat man die eigene Proklamation verfasst, die sogar den Regeln des BRD-Systems entspricht. Diese Willenserklärung lässt man notariell bekunden und legt sie dem Standesamt des eigenen Geburtsortes vor.
    Als Angehöriger eines Bundesstaates sind wir souverän. Souveräne stellen keine Anträge, sondern ordnen an. Anordnungen und Erklärungen machen wir in der gültigen Amtssprache und Schrift. Das bedeutet, wir verwenden nicht die BRD-Rechtschreibung, sondern unsere alte Rechtschreibung. Und wir verwenden die Frakturschrift. Es war nämlich ein Führerbefehl, der die Verwendung von unserer Frakturschrift verbot. Schließlich kennen wir die Redewendung, wenn jemand sagt, dass er jetzt mal Fraktur redet. Denn jeder weiß, was gemeint ist, jetzt wird’s nämlich ernst. Man ordnet an, dass man als natürliche Person im Personenstandsregister des Standesamtes des Geburtsortes als natürliche Person mit der entsprechenden Staatsangehörigkeit geführt wird und dass dieser Eintrag öffentlich geführt wird. Somit ist man im Personenstandsregister des Standesamts für alle einsehbar nun wieder Preuße, Sachse, Bayer, Bade etc. Dies ist der erste wichtige Schritt. Die nächsten Schritte sind die Reorganisation der Gemeinden und Kommunen durch echte Souveräne. Erst dann Können die Bundesstaaten reorganisiert werden. Dies ist auch unterlässlich. Eine Entlassung aus dem BRD-Status Deutsch ist nur möglich, wenn man dadurch nicht staatenlos wird. Somit muß man gegenüber dem BRD-System den Nachweis der Staatsangehörigkeit innerhalb eines Jahres erbringen. Tut man dies nicht fristgerecht, gehen BRD-Stellen davon aus, daß man nur behauptet hat, man habe eine Staatsangehörigkeit. Man wird dann von den BRD-Stellen automatisch wieder in die Kategorie DEUTSCH einsortiert, ohne daß man hierüber informiert wird.

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