Richter und "Rechtsanwälte" als Handlanger der Bankster, der BAR
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Anti-Korruption
. Reformation 2014 e.V.
1. Vorsitzender: Dipl. med. Wilfried Meißner
Facharzt für Anatomie, Psychiatrie und Psychotherapie a.D.
Zum Eckardtsanger 21
07318 Saalfeld
Tel.: 03671 528932 / 0170 1143471
-----------1. Vorsitzender: Dipl. med. Wilfried Meißner
Facharzt für Anatomie, Psychiatrie und Psychotherapie a.D.
Zum Eckardtsanger 21
07318 Saalfeld
Tel.: 03671 528932 / 0170 1143471
Saalfeld,
den 26. Mai 2018
Herrn
FamilienrechtsanwaltElmar Bergmann
Richter a.D.
Josef-Brocker-Dyk 170
47803 Krefeld
Fax:
02151/4538165
FamilienrechtsanwaltElmar Bergmann
Richter a.D.
Josef-Brocker-Dyk 170
47803 Krefeld
Betr.:
Das weit verbreitete Schweigen von Rechtsanwälten zu den
-für sie objektiv profitaben, "Scientology"/ CIA-Admin
Tech. wesensgleichen- Mißständen z.B. in der Sorgerechtspraxis.
Sehr
geehrte Herr Rechtsanwalt Elmar Bergmann,
gelegentlich
sieht man Sie im Fernsehen als Kritiker der Richter-Zunft, die das
scheinbar zugestandene Privileg nutzt, sich über die
Humanwissenschaft insofern zu stellen, als daß auch
Nicht-Humanwissenschaftler (als Nicht-Ärzte, Nicht-Dipl.-Psychologen) in Sorgerechtsverfahren als Sachverständige deklariert
werden, wenn es eigentlich um Prognose- Fragen der Gesundheit bzw.
der gesunden Entwickung von Kindern geht. Ich halte Ihre Kritik für
ergänzungsbedürftig mit Blick auf die von mir -später uns im
Netzwerk bzw. Verein- seit etwa 2004 öffentlich angesprochenen
Probleme der komplexen beziehungsdestruktiven und psychopathogenen
Datenkriminalität in der Sorgerechtspraxis. Verstrickt sind neben
skrupellosen "Sachverständigen" auch Richter, welche diese
gewähren lassen und Kopien schrftlicher Gutachten (ebenso wie Kopien
von Parteischreiben) hinter dem Rücken der Geheimnis-/
Gerüchtebetroffenen an Jugendämter versenden. Verstrickt sind z.B.
auch Rechtsanwälte, welche ihren Mandanten "erklären",
das sei wegen § 162 FamFG (früher angeblichen Vorschriften des FGG)
erlaubt.
In
Wahrheit ist natürlich die gesetzliche Schweigepflicht des Richters
-bzw. das Amtsgeheimnis- zu beachten. Auch § 162 FamFG beinhaltet
keine Befugnisnorm zur Übersendung von Daten/Gerüchten über
Mütter, Väter und/ oder Kinder, wie mittlerweile -nach freilich 9
Jahre währendem Tauziehen- auch die Verwaltung des Thüringer
Landtages einräumen mußte1.
Es
macht schon bzgl. der Wahrheitsfindung keinen Sinn, die in
Parteischreiben und Gutachten enthaltenen -ungeprüften-
Behauptungen/Gerüchte über Dritte/ Privatgeheimnisse Dritter an
die Jugendhilfeverwaltung auszureichen. Es macht auch deshab keinen
Sinn, weil Jugendamtsbedienstete die zur Erfüllung ihrer
gesetzlichen Aufgaben erforderlichen Daten ja grundsätzlich bei den
Betroffenen zu erheben und nicht irgendwelche Vorratsdaten- und
Gerüchtespeicher anzulegen haben §§ 61 ff SGB VIII. Die
Übermittlung der Daten/Gerüchte sorgt auch für eine Art Sabotage
der Jugendamtstätigkeit, weil die Mitarbeiter lesen (sollen?), was
nicht für sie gedacht ist und was zu einem anderen Zweck geschrieben
wurde als zu den gesetzlichen Hauptzwecken der Jugendamtstätigkeit
im Zusammenhang mit der sogenannten "Mitwirkung" (als
"Dritte") bei Sorgerechtsprozessen. Hauptzweck ist
erkennbar das Angebot von Beratung.
Nun
möchte ich Sie fragen, ob Sie mit uns zusammenarbeiten wollen mit
dem Ziel der weiteren Analyse und Überwindung der -durch
Pseudowissenschaft/ Pseudologie und geheimdiensttypische bzw.
scientologische Dissozialität verschiedener Mitwirkender
gekennzeichneten- Verhältnisse auch in NRW.
Ihr
-erstmals am 8. Dezember 2017 angeschriebener- Anwaltskollege Georg
Rixe aus Bielefeld hat sich leider nicht enschließen können, sich
zu rühren. Ich füge eine Kopie meines Schreibens als Anlage bei.
Ich
habe mich auch an andere Rechtsanwälte gewandt (im Mai z.B. an RA
Mingers, Jülich2
und an Richter a.D. Jürgen Rudolph, jetzt Rechtsanwalt in Koblenz3)
und hoffe auf eine erkenntnisfördernde Zusammenarbeit mit allen.
Sie sollten wissen, daß bisher keiner die seit 20054
immer wieder geprüfte Hypothese widerlegt hat, derzufolge wir es mit
einer veritablen Scientology/CIA- Verschwörung zu tun haben. Auch
z.B. der Ihnen bestens bekannte Psychologie-Prof. U. JOPT
(Bielefeld), zuletzt im Januar angeschrieben bzw. informiert5,
hat sie nicht widerlegen können oder wollen.
Die
globale CIA /"Scientology"- Kalamität ist freilch
überwindbar, ihre Bekämpfung entspricht nicht zuletzt ärztlicher
und anwaltlicher Standespflicht gemäß §1 BÄO/ § 1 BRAO: Das
pseudowissenschaftlich basierte System korrumpiert, die darin/ dafür
Agierenden, sabotiert rechtsstaatliche Abläufe und wirkt
psychopathogen, charakterdeformierend sowie entwicklungs- und
familiendestruktiv "bis nichts mehr bleibt". Auf
Scientologen ist kein Verlaß, weswegen ihr Fernhalten von
Tätigkeiten mit Zugang zu Verschlußsachen bzw. Privatgeheimnissen
geboten ist6.
Mit
Geist und Buchstaben des GG ist eine Tätigkeit gemäß der
CIA/"Scientology"- Vorgaben nicht in Einklang zu bringen
(ABEL, 19967).
Bitte
lassen Sie zeitnah von sich hören und bitte übersenden Sie mir den
anliegenden Fragebogen wahrheitsgemäß und vollständig ausgefüllt
und eigenhändig unterschrieben bis zum 11. Juni 2018 an meine bzw.
die Vereinsadresse.
Mit
freundlichen Grüßen
Dipl.
med. Wilfried Meißner
Anlagen:
- Kopie des unbeantworteten Schreibens an RA RIXE (mit Sendeberichten vom 8.12.17 und 13.2.18) (3 Seiten8)
- Auf uns beide personalisiertes Formuar "Sofortiges Auskunftsbegehren/ Loyalitätserklärung9"
Fn:
1) Vgl.
Schreiben des ORR Niemeyer vom 20. Februar 2018:
https://www.wilfriedmeissner.d e/pdf/CCF02032018Thu%CC%88rLTz u%C2%A7162FamFG.pdf
4) Vgl.
z.B. Schreiben vom 18.01.2005 an Dr. iur. Stoiber (Für unser Land.
Für die Landeskinder Teil
1http://www.bss-by.de/Zersetzu ng_/Fur_die_Landeskinder/fur_d ie_landeskinder.html),
Schreiben von Staatsekretär Heike (CSU) vom 25.08.05 an den
bayerischen Landtag
https://www.wilfriedmeissner.d e/pdf/Soz_Mini_zu_624_4_ZPO_am _25_8_05.pdf
6) Vgl.
VG Berlin, Urteil vom 31.05.2016 zu 4 K 295.14:
https://www.berlin.de/gerichte /verwaltungsgericht/presse/pre ssemitteilungen/2016/pressemit teilung.496806.php
7) Gutachtliche
Stellungnahmezu der Frage"Ist das Menschen- und
Gesellschaftsbild der Scientology-Organisation vereinbarmit der Werte-
und Rechtsordnung des Grundgesetzes?"erstellt im Auftragder
Ministerpräsidentin des Landes Schleswig-HolsteinInformations - und
Dokumentationsstelle "Sekten und sektenähnliche
Vereinigungenvon". Prof. Dr. jur. Ralf B. Abel April 1996:
https://www.religio.de/gas.htm l
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