Dienstag, 19. Juli 2016

Freispruch bezügl. Reichsausweis - keine Dokumentenfälschung / Verfassung gefordert

    das war kurz vor meiner Inhaftierung, mit dem Angeklagten hatte ich auch tel., das Urteil ist nicht akzeptabel, die Frage nach korrekten Ausweisen gehört geklärt.., das Urteil ist ja wischiwaschi...


Quelle: augsburger-allgemeine.de/Ein-Ausweis-wie-im-Micky-Maus-Heft

Auszug:.... Nach kurzer Zeugenvernehmung betont der Anwalt zunächst in einer Stellungnahme, dass es sich bei dem Reichsausweis seines Mandanten um kein verwechselbares Dokument und keine Urkunde handele, also der Tatbestand der Urkundenfälschung wegfalle. Der Staatsanwalt teilt für manche Prozessbeobachter überraschend diese Auffassung, es liege rechtlich keine bewusste Täuschung vor. Er vergleicht dieses Fantasieprodukt mit dem harmlosen Ausweis eines Micky-Maus-Vereins.
Dieser Auffassung schließt sich die Richterin an und verkündigt nach 30-minütiger Prozessdauer den Freispruch des offensichtlichen Verehrers des Deutschen Reiches aus Weißenhorn.
Sein Verteidiger erklärte danach gegenüber unserer Zeitung diesen Hang mit der Auffassung, dass viele seiner Mandanten die Bundesrepublik als bloßes Verwaltungsorgan und keinen souveränen Staat ansähen. Sie forderten endlich eine Verfassung, die vom deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen werden möge.

...den Artikel 146 GG "....eine vom Volk angenommene Verfassung" sprach ich auch mit dem Anstaltsbeirat Herrn Lenges an, Er war früher mal VG Bürgermeister von Wöllstein. Er meinte Art. 146 GG umzusetzen wäre ein Versäumnis der Politik/er so verstand ich Ihn..., wenn mich nicht alles täuscht hatten die Grünen vor Jahrzehnten dies schonmal gefordert...*denk*, zu Anstaltsbeirat Lenges, siehe hier:  unterschriftenliste-jva-nwo-nein-danke
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Ein Ausweis wie im Micky-Maus-Heft - weiter lesen auf Augsburger-Allgemeine: http://www.augsburger-allgemeine.de/neu-ulm/Ein-Ausweis-wie-im-Micky-Maus-Heft-id34532597.html

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