Mittwoch, 6. Juli 2016

Art. 16 GG - die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden

dejure.org/gesetze/GG/16


 Art. 16
(1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.
(2) Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind.

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  meine Meinung: mit der Staatsangehörigkeit "deutsch" haben die uns die Staatsangehörigkeit genommen und das ist strafbar. Wir sollten alle Schadensersatzforderungen stellen, sowie kostenlos korrekte Ausweise und korrekte Eintragungen im Melderegister, deshalb der Musterprozess, die Anmeldung über den R / evolutionsausweis. Da das Grundgesetz keinen Geltungsbereich mehr hat hier die Abänderung nochmal 
z. K. und zur Diskussion

                                 Grundgesetzabänderungen / Verfassung

 das Bundesgesetzblatt und der Personalausweis für Staatenlose..., wie gesagt viele Gesetze sind teilweise widersprüchlich, wir wären schon ein Stück weiter, wenn die Ausweise, korrekt nach dem Ausweisgesetz ausgefüllt wären..., deshalb sollten wir meiner Meinung miteinander reden und jeder Einzelne für sich mit einer einfachen Willenserklärung den Personalausweis abgeben und kostenlos einen korrekten nach dem Ausweisgesetz fordern, um dies zu dokumentieren, die Kräfte zu bündeln, deshalb der kostenlose R / evolutionsausweis templerhofiben.blogspot.de/bundesgesetzblatt

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Kommentare
Erich Günthner
Erich Günthner klingt logisch!

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