Dienstag, 3. Februar 2015

Urteil Bundesverfassungsgericht - es besteht die Pflicht die Identität des deutschen Staatsvolkes zu erhalten

Quelle: bundesverfassungsgericht-1987-der-staat-hat-die-verfassungsrechtliche-pflicht-die-identitat-des-deutschen-staatsvolkes-zu-erhalten

Auszug:...
“Das Festhalten an der deutschen Staatsangehörigkeit in Art. 116 (1), 16 (1) GG und damit an an der bisherigen Identität des Staatsvolkes des deutschen Staates ist normativer Ausdruck dieses Verständnisses und dieser Grundentscheidung. Aus dem Wahrungsgebot folgt insbesondere die verfassungsrechtliche Pflicht, die Identität des deutschen Staatsvolkes zu erhalten.
(Neue Juristische Wochenschrift, Heft 2, S. 1313 f., 1988)



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