Mittwoch, 24. September 2014

Gerd Peifer: der gelbe Schein & EStA, durch Polizei abfragbar - alles was an 6 Schwingen Adler ausgestellt wird,ist FÜR das Deutsche Reich,weil es ja unter Verwaltung der Allierten steht

         Hinweis erhalten von Christian Martin

                      zu Christian Martin siehe auch:

 christian-martin-zu-off-off-sind-die-meldeämter-kriminelle-vereinigungen

                                           sein

 Staatsangehörigkeitsausweis / Friedenserklärung aus dem Großherzogtum Baden          

 Ergänzung von Gerd Peifer ehem. Polizist, das soll auch mit dem kostenlosen weissen Schein, dem R/evolutionsausweis erreicht werden:
 
Gerd Peifer wenn man den gelben schein hat,wird das alles in der vollauskunft-meldeamt eingetragen
Dieses Vollauskunft ist jederzeit über "Inpol" von jedem Polizisten abfragbar ist.

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Für alle , die es immer noch nicht begriffen haben: der gelbe Schein ist korrekt,nun brauch er noch das Esta vom Bund.wenn darin dann steht durch Abstammung 4.1.Rustag-wird ihm bescheinigt,daß er ein Volksdeutscher ist und ein Staatsbürger eines der rechtsfähigen 26 Bundesstaaten,die jedoch (noch)nicht handlungsfähig sind.Mehr kann man als Bescheinigung vom Bund+BRD nicht erhalten,da die eigentliche Staatsangehörigkeit NUR der Bundesstaat ausstellen könnte.Da dieser,wie erwähnt,nicht handlungsfähig ist,bedarf es noch zusätzlich des Widerspruches und einer Willenserklärung.Mit dem gelben Schein hat man einen Familienname und zunächst einmal eine deutsche Staatsangehörigkeit und kann dann auf dem meldeamt und Paß seine Daten korrigieren lassen.Den Perso zurückgeben und den Paß behalten,den Austritt,bzw.die Mitgliedschaft der BRD kündigen.Der VOLKSDEUTSCHE hat alle rechte durch Abstammung auf dem Stand 30.07.1914.Wenn ich hier lese,die BRD Behörden und Bund dürfen nichts ausstellen,so ist das falsch. Alles was an 6 Schwingen Adler ausgestellt wird,ist FÜR das deutsche reich,weil es ja unter Verwaltung der Allierten steht.Der Staatsangehörige der 26 Bundesstaaten aber nicht,er untersteht der genfer Konvention,steht unter derem Schutz.
  • Klaus Schmidt Staatsbürger sind nur Beamte, Staatsbedienstete, Juristische Personen, Vermögensmassen und Sondervermögen aber auch Menschen mit Staatlichen Abschluß im Dienste des oder der Völker. Sie werden erst entmündigt und Entrechtet und beziehen die Rechte und Pflichten durch die Verfassungen und Gesetze der Menschen des Indigenats. Sie, die Menschen des Indigenats sind die Volkssouveräne, Machtinhaber und Staatsangehörige.

    Unbedingt beachten, alle Staatsangehörigen wurden durch die Weimarer Republik im Status gemindert, sie wurden vom Staatsangehörigen zum Staatsbürger.

    Das wollen wir nicht, denn dann können wir auch die Bundesrepublik anerkennen.
  • Klaus Schmidt Zitat:

    "Mehr kann man als Bescheinigung vom Bund+BRD nicht erhalten,da die eigentliche Staatsangehörigkeit NUR der Bundesstaat ausstellen könnte."


    Zitat.

    Das ist völlig falsch, denn seit 1913 hat jeder Deutsche die Staatsangehörigkeit per Abstammung schon bei Geburt. Wir geben der Bundesrepublik, der Besatzungsverwaltung nur diese Bekannt und weisen die Abstammung nach. Dafür werden wir in der Bundesrepublik "deutsche(r) Staatsangehörige(r)" und damit Deutscher.
  • Klaus Schmidt Die Bundesrepublik muß Deutsche völkerrechtlich vertreten und ihnen politische Immunität gewähren.
  • Heidel Berger Blöde Frage mal am Rande, Klaus Schmidt: Wie setze ich das ggf. vor Gericht im Zweifel durch. Papier ist bekanntlich geduldig... Danke!
  • Souverän Gerd Peifer schön lieber Klaus,allerdings in der Praxis nicht so gut umsetzbar,hast du da eine andere lösung?Selbst die Formulierung des Widerspruchs muß ja schon gut formuliert sein.Zumindest nehmen die die Aussage,daß man seit Geburt Preuße ist nicht ernst.Der gelbe Schein ist ja wohl zunächst richtig+Esta+Widerspruch.Mit der Aussage,daß eine Staatsangehörigkeit NUR von dem jeweiligen Bundesstaat bescheinigt werden könnte,damit man schriftlich was in der Hand hätte,ist ja wohl so auch richtig von mir.Ob man das brauch ist die zweite Frage,aber anscheinend muß man es in der BRD,bedingt durch Unwissenheit oder Ognoranz einzelner Sachbearbeiter.Das liest sich immer gut,aber praktisch ist es ja der tägliche Kampf.
  • Klaus Schmidt Heidel Berger, vor welchem Gericht??? Ich kenne keines und schließe jede illegale Verhandlung, weil sich der Richter nicht legitimieren kann und so kann er kein Gericht konstituieren.

    GVG § 15. (weggefallen)


    Die Gerichte sind Staatsgerichte.
    Die Privatgerichtsbarkeit ist aufgehoben; an ihre Stelle tritt die Gerichtsbarkeit desjenigen Bundesstaates, in welchem sie ausgeübt wurde. Präsentationen für Anstellungen bei den Gerichten finden nicht statt.
    Die Ausübung einer geistlichen Gerichtsbarkeit in weltlichen Angelegenheiten ist ohne bürgerliche Wirkung. Dies gilt insbesondere bei Ehe- und Verlöbnißsachen.

    http://dejure.org/gesetze/GVG/15.html


    dejure.org
    § 15 GVG: (weggefallen)
  • Klaus Schmidt Zitat:

    "Selbst die Formulierung des Widerspruchs muß ja schon gut formuliert sein.Zumindest nehmen die die Aussage,daß man seit Geburt Preuße ist nicht ernst."
    ...Mehr anzeigen
  • Heidel Berger Bitte nochmal ganz konkret, Klaus Schmidt: Wie ist dein genauer Wortlaut gegenüber z.B. einem Strafgericht, wenn sie dir im vorfeld bereits mit Knast gedroht haben? Viele hier und irgendwo draußen wissen genau DAS eben nicht. Übrigens: Handelsgerichte gibt es sehr wohl! Zuständig oder nicht zählt in dieser BRD-Diktatur nicht...
  • Heidel Berger Mit Zetteln wedeln wird mich sicher nicht vorm Knast bewahren...
  • Klaus Schmidt Wenn Du Deutscher bist, dann kannst Du immer die Private Gerichtsbarkeit ablehnen.

    GVG § 16.


    Ausnahmegerichte sind unstatthaft. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden. Die gesetzlichen Bestimmungen über Kriegsgerichte und Standrechte werden hiervon nicht berührt.
  • Heidel Berger "Ich bin hier der, der sagt wo es lang geht...hinsetzen sonst kommen Sie in Gewahrsam! Und wenn Sie weiter solche komischen Dinge fragen, ist das ein Fall für die Geschlossene...bla bla bla "
  • Klaus Schmidt Im Knast muß der Leiter der Anstalt deine Unterschrift oder ein vom Richter unterschriebenen Haftbefehl haben. Zweiteres bekommt er nicht und Ersteres liegt doch an dir. Nun musst Du nur ein Gespräch mit dem Anstaltsleiter verlangen und ihn auffordern deinen Haftbefehl auf die Unterschrift des Richters zu prüfen und dann bist Du in der Regel wieder raus. Es sei denn Du hast eine Straftat begangen die tatsächlich ein Freiheitsentzug rechtfertigen würde.
  • Klaus Schmidt Wer hat gesagt das Du dort eintreten sollst??? So dumm kann man doch gar nicht sein. Auf einem Schiff spricht der Kapitän sein Recht so, das er sein Schiff noch nach Hause bekommt egal ob es erst mal gegen alles Recht verstößt. Niemals auf sein Schiff gehen.
  • Heidel Berger War doch nur ein Beispiel...ist mir nicht passiert. Aber mir ging es um das detalierte Verhalten in den einzelnen Situationen. Die drohen hier neuerdings recht schnell mit Knast, da ist es gut zu wissen wie man sich bei wem in welcher Form verhält (Auftreten, Ausweis vorlegen...).
  • Klaus Schmidt Sie müssen ihren Knast immer voll haben, wenn es geht mit freiwilligen (also solchen die sich da im Knast mit dem Namen ihrer Juristischen Person anreden lassen und keinen anderen Willen zum Ausdruck bringen, denn sie geben etwa 8 Euro pro Tag mehr aus, für jede inhaftierte Person und bekommen von der Verwaltung der Alliierten 80 - 120 Euro pro Tag und Person. Das ist nur ein Geschäft und da man nur Menschen inhaftieren kann, müssen sie einen Unterschrift von einem Richter oder dir selber haben.
  • Klaus Schmidt Am einfachsten löst man das in dem man im Vorfeld persönlich den Richter aufsucht und ihn nach seiner Legitimierung fragt (Aufnahmegerät mitnehmen und laufen lassen) das wird viele Probleme schon im Vorfeld lösen. Besser ist, man regelt das schon viel früher, so das man einem konkludenten Handelsvertrag entgeht und dem Richter nicht erst die Möglichkeit gibt zu verdienen.

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

schöne Worte zum Knast nur erlebe ich die Realität anders denn ich begleite seit 12 monaten jemand der im Knast ist

Excalibur hat gesagt…

ja bei mir war es genauso, das hat die nicht interessiert, dass weder das Urteil noch der Haftbefehl unterschrieben waren...., auf der Gerichtsverhandlung war ich erst gar nicht gewesen, weil sich die Richterin nicht legitimierte, dass Sie eine staatlich / gesetzliche Richterin ist...., ein Bekannter war vor der Gerichtsverhandlung im "Amtsgericht" mit einem entsprechenden Vordruck der JOH, die Richterin weigerte sich es zu unterzeichnen, daraufhin bin ich nicht hin..., da haben die ganz einfach ohne mich die Verhandlung durchgeführt...., damals ging es um eine weitergeleitete mail von Tina Wendt, nun bin ich / sind wir am überlegen, ob wir den Fall nach Deutschem Recht neu verhandlen, wer mitmachen will kann sich mit dem kostenlosen Vordruck R/evolutionsausweis anschliessen - wie mir ein Bekannter mitteilte hat Er allerdings über UCC eine Schadensersatzforderung gegen den Anstaltsleiter gestellt, so habe ich Ihn zumindest verstanden