Sonntag, 19. Januar 2014

Roswitha Schnabel: Strafschadensersatz bei Menschenrechtsverstössen: Schadensersatz durch Klagen in den USA

          entnommen aus Facebook

              zu Roswitha das hier:

Roswitha Schnabel Strafantrag an die Banken & 200,- Euro für die JOH / das Deutsche Reich


Auszug aus der Seite:
 punitivedamage.blogspot.de/p/schadensersatz-durch-klagen-in-den-usa

Schadensersatz durch Klagen in den USA


Der US-amerikanische Alien Tort Statute, kurz ATS, oder Alien Tort Claims Act (etwa: Gesetz zur Regelung von ausländischen Ansprüchen), kurz ATCA, legt fest, dass Ansprüche, die sich auf das US-amerikanische Zivilrecht stützen, vor US-amerikanischen Gerichten verhandelt und erklagt werden können, auch wenn die Beteiligten nicht US-amerikanischer Nationalität sind und die Ereignisse, die die Anspruchsgrundlage darstellen, nicht auf US-Boden stattgefunden haben. Allerdings gilt das ausdrücklich nur für Verstöße gegen das Völkerrecht oder gegen einen Staatsvertrag, bei dem die USA einer der Vertragspartner sind. Der englische Originaltext lautet:
"The district courts shall have original jurisdiction of any civil action by an alien for a tort only, committed in violation of the law of nations or a treaty of the United States."...

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15. Januar
Was ist der "Alien Tort Claims Act" und warum ihn nutzen...

Der US-amerikanische Alien Tort Statute, kurz ATS, oder Alien Tort Claims Act (etwa: Gesetz zur Regelung von ausländischen Anspr...Mehr anzeigen

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