Dienstag, 10. Dezember 2013

Markus Tolksdorf: ist das "Amtsgericht" Rendsburg ein Staatsgericht !?

             nachfolgendes entnommen aus Facebook

Auszug:....Ich fordere auch einen schriftlichen Nachweis, dass ein Amtsgericht ein Staatsgericht ist. Gemäß Artikel 101 des Grundgesetzes und § 16 des Gerichtsverfassungsgesetzes sind Ausnahmegerichte unstatthaft, also unzulässig. Diese Gerichte verstoßen gegen das rechtsstaatliche Prinzip des gesetzlichen Richters. Mit Ausnahmegericht/Sondergericht werden Gerichte bezeichnet, die außerhalb der bestehenden Gerichtsbarkeit nachträglich für einen bestimmten Fall oder eine bestimmte Fallgruppe gebildet werden.....

                      zu Markus Tolksdorf schutzbrief-abgestempelt

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Das Amtsgericht Rendsburg hat mich angeschrieben.
Sehr geehrter Herr Tolksdorf,

in dem Rechtsstreit Prigge ./. Tolksdorf wurde Ihnen durch das Gericht Prozesskostenhilfe gewährt. Nach den Vorschriften über die Prozesskostenhilfe (§ 120 Abs. 4 ZPO) darf das Gericht für die Dauer von vier Jahren nach Abschluss des Verfahrens überprüfen, ob sich die Voraussetzungen nach Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen sich so geändert haben, dass eine Nachzahlung der Kosten möglich ist.

(Ich habe das genau abgeschrieben...ob sich - sich so...steht so im Schreiben)

Teilen Sie dem Gericht mit, welche Änderungen in Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen eingetreten sind und fügen Sie Belege bei.
Ihnen wird mit diesem Schreiben der amtliche Vordruck ZP1 übersandt. Sie sind zwar nicht verpflichtet, diese Erklärung auszufüllen, jedoch ermöglicht es der Vordruck, eine einfache und übersichtliche Darstellung abzugeben, zumal erfahrungsgemäß die früheren Daten den Parteien nicht mehr genau bekannt sind.
Sollte ich nicht binnen drei Wochen eine Antwort erhalten, gehe ich davon aus, dass Sie jetzt in der Lage sind, alle Verfahrenskosten zu bezahlen.

(Mehr muss ich nicht abschreiben, das Ausfüllen ist also freiwillig und Androhung eines für mich zum Nachteil der finanziellen Situation gebunden...was ist denn bitte freiwillig?)
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Meine Antwort als Telefax:

Sehr geehrter Herr Thieme,

vielen Dank für das Schreiben vom 29.11.2013 mit dem Zeichen XXXXXX, bei dem einige Unstimmigkeiten zu finden sind.
Sie täuschen eine Freiwilligkeit des Ausfüllens des Vordruckes ZP1 vor, indem Sie zwar die Freiwilligkeit erwähnen aber folgend das Nichtausfüllen mit einem Nachteil für mich ankündigen.
Freiwillig ist anders.

Weiter scheinen Sie der Meinung zu sein, dass Ihre Schreiben auch ohne Unterschrift eine Frist setzen können, dem ist nicht so!
Die Schreiben sind schlichtweg in Gänze völlig wertlos, da es sich "Musterschreiben" handelt und als solche eigentlich unbeachtet vernichtet werden können. Ich bin aber fair und habe den Vordruck ausgefüllt und da Sie ja der Meinung sind, dass Schreiben ohne Unterschrift legitim sind, habe ich den Vordruck eben nicht unterschrieben. Sollten Sie auf eine Unterschrift bestehen, so senden Sie mir bitte vorab eine unterzeichnete Version Ihres Schreiben. Auf die sogenannte Beglaubigung einer "Justizamtsinspektorin" dürfen Sie gerne verzichten, da eine "Justizamtsinspektorin" ganz sicher keinen Amtsausweis aufweisen kann und das ergibt sich ganz einfach daraus, dass die Bundesrepublik Deutschland kein Staat ist.

Ich fordere auch einen schriftlichen Nachweis, dass ein Amtsgericht ein Staatsgericht ist. Gemäß Artikel 101 des Grundgesetzes und § 16 des Gerichtsverfassungsgesetzes sind Ausnahmegerichte unstatthaft, also unzulässig. Diese Gerichte verstoßen gegen das rechtsstaatliche Prinzip des gesetzlichen Richters. Mit Ausnahmegericht/Sondergericht werden Gerichte bezeichnet, die außerhalb der bestehenden Gerichtsbarkeit nachträglich für einen bestimmten Fall oder eine bestimmte Fallgruppe gebildet werden.

Sie erwähnendie Zivilprozessordnung (ZPO). Wurde nicht unter anderem von der ZPO der räumliche Geltungsbereich gestrichen? Damit wäre die Zivilprozessordnung, wie viele andere Gesetze auch, in Gänze ungültig, nicht wahr? Wie steht es eigentlich mit dem Grundgesetz? Ist dort nicht der Artikel 23 Anno 1990 gestrichen und Anno 1992 verfälscht wieder eingefügt worden? Somit wäre das Grundgesetz in Gänze ungültig und alle dem GG unterstehenden Gestze doch auch, nicht wahr?

Also, rein rechtlich müssten erst einmal viele Nachweise erbracht werden, um die gesetzliche Grundlage für den Vordruch ZP1 zu bekommen, da Sie mir aber nur drei Wochen Zeit gegeben haben, ist es schlichtweg unmöglich, diese Nachweise von Ihnen vorher zu bekommen und da mir dann ein finazieller Nachteil angedroht wird, muss die das Ausfüllen zuvor erledigen.

Sollte ich bis zum 15.01.2014 keine meiner geforderten Nachweise schriftlich erhalten haben, gehe ich davon aus, dass meine Vermutungen, meine Meinung und meine Zweifel an der Staatlichkeit der BRD GmbH berechtigt sind. Es mag ja sein, dass Ihnen solche Zweifel noch nie schriftlich zugesandt wurden aber irgendwann ist ja immer der Tag, an dem man plötzlich mit unerwarteten Forderungen konfrontiert wird.

Mit freundlichem Gruß
Markus Tolksdorf
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1 Kommentar:

Errol hat gesagt…

Horst Plötz liegt völlig falsch, Richter unterschreiben nicht weil durch die Streichung des § 15 GVG die Staatshaftung aufgehoben wurde sonder weil sie für den Schaden den sie anrichten zu feige sind die Persönliche Verantwortung zu übernehmen. Sie müssten gemäß den §§ § 829 BGB Prüfung: Billigkeitshaftung gem. § 829 BGB 1. RW Schadenszufüung durch den Verschuldensunfähigen TB §§ 823-826 BGB h.M.: auch §§ 830 ff BGB, wenn die dort vorausgesetzte rw Tat ein Delikt i.S.v. §§ 823-826 BGB ist 2. Natürliche Zurechnungsfähigkeit (str.) h.M. (-) da Billigkeitshaftung auch bei § 827 I BGB aber hypothetische Schuldhaftigkeit: Verschulden muss gerade wg. Unzurechnungsfähigkeit fehlen 3. Billigkeit Abwägung ...je nach wirtschaftlichen Verhältnissen von Verletztem und Schädiger, konkrete Schädigung, Versicherung (wenn obligatorisch, sonst nur Höhe, Lit: immer berücksichtigen zu lasten des Schädigers, egal ob obligatorisch oder nicht), ≠ wenn bereits Entschädigung durch Versicherung, da Entlastung der Versicherung nicht billig -> Gefälle zu Gunsten des Geschädigten 4. Subsidiarität gegenüber anderen Haftungstatbeständen h.M.: Bestehen des Anspruches + Realisierbarkeit erforderlich RF: billige Entschädigung und § 839 BGB Amtspflichtverletzung in Ausübung eines Amts (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG) II. Eigenhaftung: Amtspflichtverletzung in privatrechtlicher Tätigkeit (§ 839 BGB) Schädigung eines anderen Beamter (im weiten Sinn) Amtspflichtverletzung Schädigung eines anderen Beamter (formal) Amtspflichtverletzung In Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amts Kausalität (haftungsbegründende) Rechtswidrigkeit Verschulden Schaden Kausalität (haftungsausfüllende) Kausalität (haftungsbegründende) Rechtswidrigkeit Verschulden Schaden Kausalität (haftungsausfüllende) Anstellungskörperschaft Schadensersatzanspruch nach § 839 Schadensersatzanspruch nach § 839 Kein anderweitiger Ersatzanspruch bei Fahrlässigkeit, § 839 Abs. 1 S. 2 (enge Auslegung) Kein Gerichtsurteil § 839 Abs. 2 Kein Rechtsmittel eingelegt § 839 Abs. 3 Kein Mitverschulden § 254 Keine Verjährung § 852 Kein anderweitiger Ersatzanspruch bei Fahrlässigkeit, § 839 Abs. 1 S. 2 Kein Gerichtsurteil § 839 Abs. 2 Kein Rechtsmittel eingelegt § 839 Abs. 3 Kein Mitverschulden § 254 Keine Verjährung § 852 Lit.: Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 11. Aufl. 1997, § 25; Schellhammer, Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen mit BGB Allgemeiner Teil, 4. Aufl. 2002, Rdnr. 1088-1120; den schaden ersetzen. Ich denke das sie das Verstanden haben Herr Plötz. Wenn nicht beachten sie bitte folgendes Beispiel: Sie gehen zu Ihrer Bank, füllen ein Überweisungsträger aus, unterschreiben diesen aber nicht und verweigern ihre eigenhändige Unterschrift. Glauben Sie das auch nur der geringste Bankangestellte ihren Überweisungsauftrag ausführen würde? Er würde nämlich mit seinem Geld dafür haften. Ist es denn so schwer zu verstehen das das Unterschreiben auch für die Richter/in gilt?