Dienstag, 29. Oktober 2013

4.11.2013 Gerichtstermin "Amtsgericht" Bad Kreuznach Prozessbeobachter ges...

6 Kommentare:

Excalibur hat gesagt…

dies schrieb Errol vom Volksgerichtshof:

Am 29. Oktober 2013 16:58 schrieb ZEb-EZFMR :

Stefan warum lehnt ihr dieses Gericht wegen nichtzuständig nicht einfach ab? Warum akzeptiert ihr stillschweigen die Freiwillige Gerichtsbarkeit? Gegen das AG in Bad Kreuznach wurde doch schon eine erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen nicht Zuständigkeit derer Gerichtsbarkeit eigereicht und die wurde vom Bundesverfassungsgericht angenommen, es wurde ein Aktenzeichen zugeteilt.

Ich kann euch nicht verstehen aber wer sich einer freiwilligen Gerichtsbarkeit unterwirft kann in meinen Augen sowieso nicht ganz dicht sein, der darf sich dann auch nicht wundern wenn ihm das Fell über die Ohren gezogen wird.

Gruß

Errol

Excalibur hat gesagt…

Hinweis: ich weiß ja noch nicht mal wer der "Angeklagte" ist, ich und die JOH haben das "amtsanmassende Gericht" ja auch abgelehnt, Schadensersatzklage wurde gestellt

Excalibur hat gesagt…

Hinweis, Link zum Volksgerichtshof: http://templerhofiben.blogspot.de/2013/10/der-volksgerichtshof.html

Unknown hat gesagt…

Hallo lieber Stefan,
auch wenn das "Bundesgrundgesetzgericht" ein Aktenzeichen anlegt, können die Rotroben im Rahmen des Parteien-Proporzes trotzdem die Klage zurückweisen.
Wenn Du wissen willst, wie man jede Zurückweisung jeder Klage vermeiden kann, dann schreib mir bitte. Es sei denn, Du weißt es und Du kennst Dich aus?
Aber dieses geheimste Geheimnis kennen offenkundig nicht einmal die erfahrendsten RECHTS-Anwälte der Nachfolge-Justiz?
P.I.G.

Anonym hat gesagt…

die kennen ja nicht mal ihre eignen gesetze, ich finde es langsam völlig dumm, von denen die immer noch versuchen aufgehobene und ungültige gesetze durch zu setzen...
die scheinen es noch immer nicht verstanden zu haben,...
--matze merkel---

Excalibur hat gesagt…

hab eben gerade das erste mal mit Ihm tel. ...