Mittwoch, 18. September 2013

warum auch Sie keine Steuern zahlen müssen & Musterprozess - Vordruck

Quelle: facebook.com/notes//warum-auch-sie-keine-steuern-bezahlen-müssen

    Sie sind sich unsicher ? schliessen Sie sich dem "Musterprozess" an

                          Vordruck: Musterprozess 

  siehe auch: gibt es eine Steuerpflicht in der BRD !? 


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Warum auch Sie keine Steuern bezahlen müssen!

18. September 2013 um 08:19


  1.) Weil die Besatzungsmächte es bei Strafe verbieten! Siehe SHAEF-Gesetze Nr. 52 und 53!

  2.) Weil die Besteuerungsmöglichkeit im Verhältnis zum Bürger vom
       Grundgesetz nur stillschweigend vorausgesetzt wird – BVerfGE 55, 274/301!

  3.) Weil die Abgabenordnung von 1977 immer noch nicht in Kraft getreten
        ist - § 415 AO!

  4.) Weil die Abgabenordnung gegen das Grundgesetz verstößt – Art. 19  Abs. 1 GG!

  5.) Weil die Abgabenordnung gegen das Zitiergebot verstößt – Art. 19  Abs.1 GG!

  6.) Weil die Abgabenordnung nicht hinreichend bestimmt ist – siehe hierzu
       BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147, BVerfGE, Band 65, S. 1 und 165!

  7.) Weil die Abgabenordnung keinen räumlichen Geltungsbereich hat und damit nirgendwo gilt – siehe
        hierzu BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147!

  8.) Weil auf Steuern selbst keine Steuern verlangt werden dürfen – MwSt.
        auf Mineralölsteuer, Ökosteuer etc., siehe hierzu § 353 StGB!

  9.) Weil mit Steuern Besatzungskosten finanziert werden – siehe Art. 120 GG!

 10.) Weil mit Steuern Kriege & Kriegsverbrechen (Afghanistan/Kundus ……………..!)
          sowie „Rettungsschirme“ finanziert werden!

 11.) Weil damit die Steuern nicht dem Gemeinwohl dienen!

 12.) Weil Sie bis Juni eines jeden Jahres nur für Steuern arbeiten!


  Sie wollen das alles nicht glauben? Dann fangen Sie doch selbst mal an zurecherchieren.
  Oder was meinen Sie, warum das elektronische Programm für die Anmeldung von Steuern (diebische) Elster heißt?


                          Kommen Sie Ihrer Pflicht nach und gehen Sie in den Steuerstreik!
                                                                       




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„STEUER“ - EINBEHALT


Weder im (wegen des fehlenden Geltungsbereichesohnehin nichtigem) „Grundgesetz fürdie BRD“ noch in den einschlägigen (wegen unheilbarer Verletzung desunbedingten Zitiergebotes gemäß
Art. 19 GG ebenso nichtigen)sog. Steuergesetzen und Ordnungen der sog. BRD (EStG, UStG, AO usw.) sind Hinweisebzw. Festlegungen enthalten, die die Erhebung und Zahlung von Steuern begründen.

In einem umfangreichen Schriftverkehr konnte auch dasterritorial zuständige sog. Finanzamt anhand der sog. Gesetze nicht beweisen, dass es einesolche „Steuerpflicht“ oder „Steuerpflichtige“ überhaupt gibt. Jeder sog.Steuerzahler verstößt jedoch gegen die nach wie vor gültigen (SHAEF-) GesetzeNr. 52, insbesondere Art. II und III, und Nr. 53 sowie gegen den (SMAD-)BefehlNr. 124, wonach die Erhebung, Eintreibung und auch Zahlung von (unter anderemauch) Steuern verboten und mit Strafe bedroht ist. Das sog. Finanzamt istjedoch nicht berechtigt, für den nach wie vor existierenden Staat DeutschesReich (der lediglich mangels institutionalisierter Organe nicht   handlungsfähig ist) Steuern zu erheben odereinzutreiben.

Alle finanziellen Geschäfte finden daher ohne sog. Steueranteil (NETTO) statt.
Alle „Verkäufer“ sind berechtigt, die ihnen durchunseren „Einkauf“ entgangenen sog. Steueranteile gegenüber dem von ihnen selbstlegitimierten sog. Finanzamt abzuschreiben.

Betrag BRUTTO:

Betrag NETTO:

Steueranteil 7 %:                                                        Steueranteil19 %:


Datum:                                                                       Unterschrift:

3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

12.) Weil Sie bis Juni eines jeden Jahres nur für Steuern arbeiten!

Ich würde eher sagen bis Oktober
Hier die Produktionskette von Brot:
http://www2.klett.de/sixcms/media.php/76/thumbnails/korn_brot.jpg.180597.jpg
Aus dem Erlös dieses Brotes müssen sämtliche Steuern aller beteiligten Personen und Unternehmen bezahlt werden, egal ob private
oder betriebliche Steuern:
Lohn/Einkommensteuer, Grundsteuer, KfZ Steuer, Mehrwertsteuer,
Mineralölsteuer, Ökosteuer, Soli, Stromsteuer, Gewerbesteuer, Versicherungssteuern etc.
Hier die Liste:
http://www.steuerarten.com/
Das gibt einen Satz von 70%+ auf Waren und Dienstleistungen.
Und genau deswegen sind auch die Sozialversicherungsbeiträge so hoch, da ihre Leistungen auch diesen Steuern unterworfen sind.
Auch die Ausgaben der öffentlichen Hand unterliegen diesen Steuern, ergo müßte der Großteil dieser Ausgaben zeitnah zurückfließen, wo bleibt also dieser Kies?

Anonym hat gesagt…

Würden wir zu gerne durchsetzen, aber dann werden garantiert die Konten von FA dicht gemacht! Also wer hat hier seine positiven e+Erfahrungen gemacht?

Excalibur hat gesagt…

deshalb doch das hier: http://www.stefan-weinmann.de/dokumente/Evolutionsausweis.pdf