Sonntag, 8. September 2013

Verbot der Bundestagswahlen - Vordruck Rückweisung der Wahlbenachrichtigung

   gestern erhielt ich einen Anruf einer jungen Frau, welche wissen wollte, wie man am besten die Wahlbenachrichtigung zurückweist, daher bräuchten wir einen einfachen Vordruck, welcher auch gleichzeitig als Infoblatt genutzt werden soll, gibt es da schon welche ? 

       ich habe hier mal etwas zusammengestellt, evtl. setzt Ihr auch mal was auf

evtl. könnte man den Evolutionsausweis beifügen um auch seine zu Unrecht erhobenen Steuern zurückzufordern - dies könnte über die JOH evtl. abgesichert werden

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Volksanwaltschaft: die Bundestagswahl ist illegal und verboten

Herzlichen Dank für die Zusendung ihrer Wahlbenachrichtigung, die ich Ihnen ungültig gemacht wieder zurücksende,. Ihre Aufforderung erfüllt den Straftatbestand eines Betruges und Hochverrat dem ich NICHT nachkommen werde Gleichzeitig Bitte ich um kostenlose Ausstellung eines korrekten Ausweises, hierbei verweise ich auf die „Proklamation Machtübernahme durch das Volk“ vom 15. August 2013, siehe www.stefan-weinmann.de

www.joh-nrw.com : Bürger die im September an der BRD-Wahl teilnehmen, die machen sich selbst nicht nur wegen Verfassungsbruch und Hochverrat schuldig, sondern diese Bürger legitimieren die "Volksvertreter" auch, das deutsche Volk weiterhin auszupressen und zu verhetzen. Darüber hinaus machen sich diese Bürger aber auch dahingehend schuldig, weil durch ihre Wahlbeteiligung auch
weiterhin ein Friedensvertrag, eine echte Wiedervereinigung und die Anpassung der bis heute gültigen deutschen Verfassung verhindert wird.

Nach StGB § 138 (3) besteht Anzeigepflicht gegen jeden der es unternimmt dem deutschen Volk Schaden zuzufügen. Bürger die im September an der BRD-Wahl teilnehmen sind also streng genommen zur Anzeige zu bringen. In diesem Zusammenhang wird hier auf das Urteil des BRD-Verfassungsgerichtes aus 2012 verwiesen. Das Bundeswahlgesetz ist bekanntlich ungültig und
somit steht auch fest, dass eine illegale Bundesregierung nicht einfach ein neues Wahlgesetz auf den Weg bringen konnte. GEH DENKEN!!!
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Reichsamt ~ Ruf 06029-9996720* <zentrale@reichsamt.info>:

Der Souverän des Deutschen Volkes hat entschieden, denn das Deutsche Reich ist rechtsfähig

http://deutscher-reichsanzeiger.de/2013/rgbl-09-Sep-2013.htm#Nr29
Zitat von §1:
Alle Wahlen wie Bundestagswahlen, Landeswahlen und Kommunalwahlen die auf der Grundlage einer „Bundesrepublik von Deutschland“ oder einer ähnlich gearteten Verwaltung unter dem Besatzungsstatut sind auf dem gesamten Staatsgebiet des Deutschen Reiches verboten. Alle bisherigen Wahlen sind hiermit als nichtig erklärt.

Es gilt Artikel 2 Satz 1 der Deutschen Reichsverfassung: „Innerhalb dieses Bundesgebietes übt das Reich das Recht der Gesetzgebung nach Maßgabe des Inhalts dieser Verfassung und mit der Wirkung aus, daß die Reichsgesetze den Landesgesetzen vorgehen.“ Es gilt auch das Strafgesetzbuch des Deutschen Reiches woraus unter anderem §§ 108 und 109 seine direkte Anwendung findet. Es gilt das RGBl-0912002-Nr5-Staats-Volksschutzgesetz im Einzelnen und im Allgemeinen. Jeglicher Verstoß gegen dieses Verbot mündet im Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf Lebenszeit und hat strafrechtliche Konsequenzen.

http://deutscher-reichsanzeiger.de/2009/rgbl-12-Dez-2009.htm#Nr5

Mit freundlichen Grüßen das Präsidium des Deutschen Reiches
Eine Kopie der Wahlbenachrichtigung mit dem Namen des zuständigen Wahlleiters senden Sie zu einer evtl. Strafverfolgung an die www.joh-nrw.com -
    - Bitte leiten Sie dieses Schreiben auch im Schneeballsystem per mail und Kopie weiter und informieren Sie die örtl. Presse, den Bürgermeister und die nächste Polizeidienststelle -

1 Kommentar:

Claus hat gesagt…

Das ist eindeutig, wir können keinen Hochverrat machen und wir dürfen daher nicht zur Wahl gehen.
Darüber hinaus machen sich diese Bürger aber auch dahingehend schuldig, weil durch ihre Wahlbeteiligung auch
weiterhin ein Friedensvertrag, eine echte Wiedervereinigung und die Anpassung der bis heute gültigen deutschen Verfassung verhindert wird.